In allen Hühner und Putenbeständen ist die regelmäßige Impfung gegen die hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche “atypische Geflügelpest” auch bekannt als “Newcastle Desease (ND)” vorgeschrieben (seit 1993 in Deutschland).
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden durch stichprobenartige Überprüfungen der Bestände durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und geahndet.
Weitere Details sind im nachfolgenden Beitrag aus dem Amts Blatt 03/19 zu finden.
Im Verein führen wir regelmäßig gemeinsame Impfungen durch, dadurch ist der Impfschutz gewährleisted und der Aufwand (Kosten, Organisation) bleibt im vertretbaren Rahmen.